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Endlich: Erleichterungen bei der Belegausgabepflicht
Der elektronische Kassen-Beleg-Standard des DFKA als digitale Alternative zum Papierbeleg
Seit [i]Teutemacher, Kassenführung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen ab 2020, BBK 24/2019 S. 1188 NWB YAAAH-37388 dem gilt die in § 146a Abs. 2 AO normierte Belegausgabepflicht. Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen) erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang einen Beleg über diesen Geschäftsvorfall auszustellen. Am veröffentlichte der DFKA in einer Pressemitteilung (endlich) einen einheitlichen Standard für elektronische Belege, der in einer Kooperation aus dem DFKA angeschlossenen Unternehmen entwickelt wurde. Die Bedeutung dieses Standards für die betriebliche Praxis wird im Folgenden näher beschrieben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Umfang der Belegausgabepflicht
Bei [i]Finanzverwaltung contra öffentliche MeinungEinführung der Belegausgabepflicht Anfang 2020 wurde in der Öffentlichkeit stark über die Nachteile dieser Verpflichtung (Papierverschwendung und Umweltschutz) diskutiert. Die Vorteile, dass so das Risiko aufzufallen für Steuerpflichtige, die z. B. durch Nichterfassung von steuerpflichtigen Geschäftsvorfällen oder durch Nutzung von „schwarzen“ Zweitkassen ihre Einnahmen manipulieren, erheblich erhöht ...