Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer
Eine Betrachtung insbesondere mit Blick auf den Alleingesellschafter-Geschäftsführer
[i] Daumke/Keßler/Perbey, Der GmbH-Geschäftsführer, NWB Verlag Herne, 5. Aufl. 2016, ISBN: 978-3-482-45425-7 Sowohl die Bestellung eines Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung als auch die Niederlegung des Amts durch den Geschäftsführer ist grds. jederzeit möglich. Eine Ausnahme kann aber dann gelten, wenn die Niederlegung rechtsmissbräuchlich erfolgt. Im Beitrag wird dargestellt, wie eine Niederlegung durch den Geschäftsführer erklärt wird und wann eine solche als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Voraussetzungen der Niederlegung
[i]Abgrenzung Abberufung/NiederlegungSoweit nicht der Gesellschaftsvertrag das Vorliegen eines wichtigen Grunds fordert (§ 38 Abs. 2 GmbHG), kann die Gesellschafterversammlung der GmbH den Geschäftsführer jederzeit abberufen (§ 38 Abs. 1 GmbHG). Aber auch der Geschäftsführer selbst kann – einseitig – die Geschäftsanstellung beenden, und zwar, sofern in der Satzung nichts anderes geregelt ist, jederzeit und fristlos ( NWB EAAAF-76470).
1. Formelle Voraussetzungen
[i]Zugang der NiederlegungserklärungDie Niederlegungserklärung muss dem für die Bestellung der Geschäftsführer zuständigen Gesellschaftsorgan zugehen. Fehlen abweichende Regelungen im Gesellschaftsvertrag, ist dies die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 5 GmbHG; alternative Bestimmung: Zugang bei einem Beirat etc....