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Änderungen der Abgabenordnung im Jahr 2017
Panama-Papers, Datenschutzreform, Geldwäschebekämpfung und zahlreiche andere Neuregelungen
Die Abgabenordnung wurde im Jahr 2017 durch insgesamt acht Gesetze geändert. Im Vordergrund standen dabei das aufgrund der Panama-Papers initiierte Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften, mit dem die Abgabenordnung im Hinblick auf das ab geltende Datenschutzrecht der EU angepasst und ergänzt wurde. Alle Rechtsänderungen werden nachfolgend – grds. in numerischer Reihenfolge – erläutert.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Anwendungsbereich der Abgabenordnung (§ 1 AO)
[i]Sachlicher Anwendungsbereich der AODie gesamte Abgabenordnung gilt nach § 1 Abs. 1 AO – selbstverständlich vorbehaltlich des vorgreiflichen EU-Rechts (z. B. des Unions-Zollkodex) – für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der EU geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Dies umfasst auch die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer), soweit diese – wie in den Stadtstaaten üblich – durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden.
[i]Unmittelbare Anwendung der AO auf GemeindenSoweit die Verwaltung der Realsteuern dagegen landesrechtlich den Gemeinde...BGBl 2017 I S. 2541