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Die E-Bilanz der Personengesellschaft
Aktueller Handlungsbedarf
Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) wurde die allgemeine Pflicht zur Übermittlung des Inhalts von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung, die sog. E-Bilanz, eingeführt. Aufgrund der allgemeinen Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts sowie gewährter Nichtbeanstandungsregelungen durch das BMF sind Personengesellschaften erst ab 2015 von der vollumfänglichen Verpflichtung zur E-Bilanz-Übermittlung nach amtlichem Datensatz betroffen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Rechtsgrundlagen der E-Bilanz für Personengesellschaften dar, wobei insbesondere auf die Rechenwerke Gesamthandsbilanz (einschließlich Kapitalkontenentwicklung), Ergänzungsbilanz und Sonderbilanz sowie die jeweils zugehörigen Gewinn- und Verlustrechnungen eingegangen wird. Dabei werden neben den Rechtsgrundlagen, aus denen sich eine Übermittlungspflicht ergeben soll, auch Unklarheiten hinsichtlich der Inhalte der übermittlungspflichtigen Daten erläutert.
I. Grundlagen
Im deutschen Steuersystem werden Personengesellschaften und deren Gesellschafter nach dem Transparenzprinzip besteuert. Die Umsetzung ...