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Lexikon vom

Belegschaftsaktien

Roland Ronig

Bei Belegschaftsaktien handelt es sich um Aktien, die von einer AG zu Vorzugsbedingungen an eigene Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Überlassung muss aufgrund eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgen, für Rentner und Pensionäre ist sie daher nicht möglich. Bietet der Arbeitgeber der Belegschaft die Möglichkeit an, verbilligte Aktien am eigenen oder an verbundenen Unternehmen verbilligt zu beziehen, löst das einen geldwerten Vorteil aus. Anschließend erzielt der Arbeitnehmer durch das Halten der Anteile Kapitaleinkünfte.