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Analyse attraktiver Holding-Standorte in Europa
Steuerplanung mit Holdinggesellschaften
Holdinggesellschaften dienen zum einen als betriebswirtschaftliche Organisationsform (z. B. als Managementholding mit Spartenstruktur) und zum anderen zur (grenzüberschreitenden) Gestaltung und Optimierung der steuerlichen Belastung im Unternehmen. Sowohl die Entscheidung, ob eine Holding errichtet werden soll, als auch die Frage nach der konkreten Ausgestaltung einer solchen Holding – insbesondere bei der Zwischenschaltung einer Holding zwischen eine operative Konzerneinheit und die Konzernspitze – werden daher in hohem Maße von der Höhe der Steuerbelastung beeinflusst. Da grenzüberschreitende Unternehmen den Steuerhoheiten mehrerer Länder unterliegen und selbst in der EU eine vollständige Harmonisierung im Bereich der Ertragsteuern immer noch nicht in näherer Zukunft realistisch scheint, ist eine entsprechende steuerliche Standortanalyse notwendig. Die vorliegende Beitrags-Reihe will zunächst einen kurzen Überblick über steuerliche Holdingziele und Standortfaktoren geben. Im Weiteren erfolgt eine Analyse ausgewählter europäischer Länder auf ihre Eignung als Holdingstandort. Die Länder umfassen die für Holdings oft präferierten Standorte Luxemburg, ...