Keine Erforderlichkeit einer
verbindlichen Bestellung im Jahr der Rücklagenbildung, wenn durch die
Investition keine Betriebserweiterung vorgenommen wird.
Leitsatz
Hat der Steuerpflichtige im Jahr der
Rücklagenbildung für eine Photovoltaikanlage zwar noch nicht
verbindlich bestellt, jedoch schon vorher eine solche Anlage geringerer
Kapazität in Betrieb und konkrete vorbereitende bauliche Maßnahmen
am Dach und den Zuleitungen für die Installation einer zweiten
Photovoltaikanlage vorgenommen, deren Kapazität dreimal so hoch ist wie
die Kapazität der vorhandenen Anlage, so ist eine verbindliche Bestellung
im Jahr der Rücklagenbildung noch nicht erforderlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 950 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2010 S. 751 PAAAD-41313
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Münster, Urteil v. 21.01.2010 - 11 K 435/08 E
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.