Abzinsung von Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterdarlehen
mit einer faktischen Laufzeit von mehr als 12 Monaten
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass bei einer GmbH ein von einem Gesellschafter unverzinslich
gewährtes Darlehen nach § 6 Abs.1 Nr. 3 EStG abzuzinsen ist, wenn die
Laufzeit des Darlehens nach den gesamten Umständen des Einzelfalls
faktisch über einem Jahr liegt, und dass die Regelung des § 6 Abs. 1
Nr. 3 EStG verfassungskonform ist.
2. Das gilt auch, wenn es sich um ein
ein ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen handelt.
3. Die in der zinslosen
Darlehensgewährung liegende Einkommensverlagerung vom Gesellschafter kann
auch nicht durch die Annahme einer verdeckten Einlage korrigiert werden. Nach
dem Beschluss des Großen Senats vom (Az. GrS 2/86, BStBl
1988 II S. 348) stellt der von einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft
gewährte Vorteil, ein Darlehen zinslos nutzen zu können,
steuerrechtlich kein einlagefähiges Wirtschaftsgut dar.
Tatbestand
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2009 S. 527 DStRE 2009 S. 577 Nr. 10 EFG 2009 S. 322 Nr. 5 KÖSDI 2009 S. 16432 Nr. 4 PAAAD-03058
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.11.2008 - 6 V 6154/08
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.