OFD Frankfurt/M. - S 7279 A 14 - St 113

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen, § 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG;

Bestimmung als Bauleistung

Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung nach § 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG vorliegt, gilt Folgendes:

1. Reparatur- und Wartungsleistungen

Nach A. 182a Abs. 8 UStR fallen Reparatur- und Wartungsleistungen an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken nur dann unter die Regelung des § 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG, wenn das Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz die Bagatellgrenze von 500 € überschreitet. Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind Wartungsleistungen, die einen Nettowert von 500 € übersteigen, nur dann als Bauleistungen zu behandeln, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden und dadurch eine Auswirkung auf die Substanz des Bauwerkes gegeben ist.

2. Begriff der Bauleistung


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Leistungsbeschreibung
Bauleistung
Bemerkung
 
ja
nein
 
Abbruch von Bauwerken ein-
schließlich Abtransport und
Deponierung
X
 
 
Abtransport von Erdaushub
als selbständige Hauptleis-
tung
 
X
vgl. aber Erdaushub
Analyse von Baustoffen
 
X
 
Anlagenbau (Montagebän-
der, Montagelinien, Kranan-
lagen, Kiesförderanlagen,
Getränkeabfüllanlagen usw.)
X
 
Voraussetzung:
große Maschinenanla-
gen werden zur Funkti-
onsfähigkeit aufgebaut
oder ein Gegenstand
wird aufwändig installiert
Anzeigetafeln (Flughafen,
Bahnhof)
X
 
vgl. Lichtwerbeanlage
Arbeitnehmerüberlassungen
 
X
dies gilt auch, wenn der
Entleiher Bauleistungen
erbringt
Aufstellen von Material-, Bü-
rocontainern oder mobilen
Toilettenhäusern
 
X
vgl. A. 182a Abs. 8
UStR
Aufzug (Einbau)
X
 
 
Bauaustrocknung
X
 
 
Baukran (Zurverfügungstel-
lung mit Bedienungsperso-
nal)
 
X
Ausnahme:
Kranführer wird beim
Einsetzen von Teilen
eigenverantwortlich tätig
und handelt nicht auf An-
weisung des Anmietenden
Bauleitung (als selbstständi-
ge Leistung)
 
X
 
Bausatzhäuser
X
 
Voraussetzung:
Verantwortung für die
ordnungsgemäße Ge-
bäudeerrichtung liegt
zumindest teilweise beim
Lieferer des Bausatzes
Bauschuttzerkleinerung
 
X
 
Baustellenabsicherung (als
selbstständige Leistung)
 
X
 
Baustoffe (Lieferung)
 
X
 
Bauüberwachung
 
X
Voraussetzung:
Bauüberwachung ist
Hauptleistung
Beleuchtungsinstallationen
 
X
Ausnahme:
Beleuchtungssysteme in
Kaufhäusern oder Fab-
rikhallen
Bepflanzungen, Anlage und
Pflege
 
X
Ausnahme:
Dachbegrünungen
Betonlieferung
 
X
Ausnahme:
Anlieferung und fachge-
rechtes Verarbeiten
durch Anlieferer
Betongleitwände, Stahl-
schutzplanken im Straßen-
bau
 
X
 
Betonmischer; Betonpumpe
(Zurverfügungstellung)
X
 
Voraussetzung:
es wird gleichzeitig Be-
dienungspersonal für
substanzverändernde
Arbeiten zur Verfügung
gestellt, z. B. Verfüllung
von Ortbeton
Blitzschutzsysteme errichten
(auch Erdungsanlagen, Über-
spannungsschutz)
X
 
 
Bodenbeläge (Einbau)
X
 
 
Brandmeldeanlagen einbau-
en
X
 
 
Brücken-, Brunnenbau
X
 
 
Dachbegrünungen
X
 
 
EDV-Anlagen
X
 
Voraussetzung:
fest verbunden mit dem
Bauwerk
Einrichtungsgegenstände
(u. a. Fenster, Türen, Einbau-
küchen, Regale)
X
 
Voraussetzung:
fest verbunden mit Ge-
bäude und nicht ohne
größeren Aufwand vom
Gebäude wieder trenn-
bar, vgl. A. 182a Abs. 3
Satz 2 UStR
Elektrogeräte anschließen
 
X
Ausnahme:
Einbau in einer fest in-
stallierten Einbauküche
Energielieferung
 
X
 
Entsorgung von Baumateria-
lien (Schuttabfuhr)
 
X
 
Erdaushub einschließlich Ab-
transport und Deponierung
X
 
vgl. Abbruch von Bau-
werken
Erdkabel verlegen/austau-
schen
X
 
s. a. Überlandleitungen
Fang- und Sicherheitsnetze
bei Baumaßnahmen im Au-
ßenbereich
 
X
vgl. Gerüstbau
Fahrbahnbelag
X
 
auch Aufsaugen und Ent-
sorgung von abgefrästen
Fahrbahndecken
Fahrbahnmarkierung
 
 
 
• endgültig (Weißmarkierung)
X
 
 
• vorübergehend
 
X
 
Fassadenreinigung durch Ab-
schleifen bzw. Bearbeitung
mit Sandstrahl
X
 
Voraussetzung:
Veränderung der Ober-
fläche
Fertiggaragen, Fertighaus/-
teile
X
 
Voraussetzung:
Lieferer trägt die Verant-
wortung für das ordnungs-
gemäße Aufstellen
Festzelterrichtung
 
X
vgl. Aufstellen von Mate-
rial- und Bürocontainern
Feuerlöschereinbau, fester
Verbund mit dem Gebäude
 
X
kein Einrichtungsgegen-
stand im Sinne des
A. 182a Abs. 3 Satz 2
UStR
Fliegenschutzgitter/Sonnen-
schutzfolien
X
 
 
Fotovoltaik- und Solaranlagen
X
 
vgl. Lichtwerbeanlage
Gartenanlagen
X
 
Voraussetzung:
befestigte Wege, Terras-
sen, Mauern, Brücken,
ortsfeste Sprengelanla-
gen etc. sind Teile der
Leistung
Gartenzaun
X
 
 
Gebäude:
schlüsselfertige Erstellung
eines Gebäudes auf fremden
Grund und Boden, auch in
Fällen eines einheitlichen Ver-
tragswerkes nach A. 71 Abs.
UStR
X
 
maßgebend ist, dass die
Werklieferung nicht unter
§ 4 Nr. 9a UStG fällt
Gerüstbau
 
X
vgl. A. 182a Abs. 8
UStR
Gewerbliche Geschirrspüler
(Installation)
X
 
Voraussetzung:
fest verbunden mit Ge-
bäude durch Herstellung
von Fundament/Vor-
richtung vor Ort
Grabsteine
 
X
Ausnahme:
Mausoleum
Hausanschlüsse
X
 
vgl. A. 182a Abs. 3
Satz 4 UStR
Heizungsanlage (Einbau)
X
 
 
Kanalbau
X
 
 
Künstlerische Leistungen
X
 
Voraussetzung:
Auswirkung auf Subs-
tanz, Werkausführung
durch Künstler
Labordienstleistungen (u. a.
chemische Analyse von Bau-
stoffen)
 
X
 
Landschaftsgestaltung
 
X
Anschütten von Hügeln
und Böschungen sowie
das Ausheben von Grä-
ben und Mulden
Leitplanken
X
 
 
Lichtwerbeanlage (Installati-
on)
X
 
vgl. A. 182a Abs. 3
Satz 3 UStR
Malerarbeiten
X
 
 
Markise (Einbau)
X
 
 
Maschinen
 
X
das Erstellen von Funda-
menten, Sockeln und Be-
festigungsvorrichtungen
sind i. d. R. Nebenleis-
tungen, vergl. A. 182 a
Abs. 9 UStR
Materiallieferungen (u. a.
durch Baustoffhändler, Bau-
märkte)
 
X
 
Messestand (Aufstellen)
 
X
 
Pflasterarbeiten
X
 
 
Pflege einer Dachbegrünung
 
X
 
Planierraupe (Zurverfügung-
stellung mit Bedienungsper-
sonal)
 
X
vgl. Baukran
Planungsarbeiten (u. a. durch
Statiker, Architekt)
 
X
Voraussetzung:
Hauptleistung ist Pla-
nung
Regalförderzeug
 
X
vgl. Anlagenbau
Rodung, Herausfräsen der
Wurzeln und Abtransport
 
X
Ausnahme:
Arbeiten werden im Zu-
sammenhang mit der Er-
richtung eines Bauwer-
kes durchgeführt
Rohrreinigung
 
X
Ausnahme:
Veränderung, Bearbei-
tung, Austausch von Tei-
len und die Grenze von
500 € wird überschritten,
vgl. A. 182a Abs. 8
UStR
Rolltreppe (Einbau)
X
 
 
Sanierung von Bauteilen (Kor-
rosionsschutz) im eigenen Be-
trieb ohne Aus- und Einbau
vor Ort
 
X
 
Sauna (Einbau)
X
 
 
Silo
X
 
Voraussetzung:
Errichtung/Aufbau im
Rahmen einer Werkliefe-
rung vor Ort
Spielplätze und Spielanlagen
X
 
Voraussetzung:
Verbindung mit dem
Grund und Boden durch
Fundament o. Ä.
Straßen- und Wegebau
X
 
 
Tankanlageneinbau
X
 
nicht:
Reinigung Tank
Tapezierarbeiten
X
 
 
Telefonanlage
X
 
vgl. EDV-Anlagen
Voraussetzung keine
bloße Lieferung der
Endgeräte
Teppichboden verlegen
X
 
 
Tunnelbau
X
 
 
Überlandleitungen verlegen/
austauschen
X
 
s. a. Erdkabel
Überwachungsleistungen (im
Zusammenhang mit Bauleis-
tungen)
 
X
 
Verkehrsschilder und Ampel-
anlagen
 
 
bei substanzverändern-
den Instandhaltungsar-
beiten gilt die Grenze
von 500 €, vergleiche
A. 182a Abs. 8 UStR
• dauerhaft
X
 
 
• vorübergehend
 
X
 
Verkaufsregale
X
 
Voraussetzung:
fest verbunden mit Ge-
bäude
Verlegen von Rohren für die
Energie- oder Wasserversor-
gung
X
 
 
Verkehrsleitanlagen auf Bau-
stellen, die nur für die Zeit der
Baustelle errichtet werden
 
X
vgl. Betongleitwände
Video-Überwachungsanlagen
X
 
 
Wartung von Brandschutzan-
lagen, Heizungsanlagen, Kli-
maanlagen
X
 
Voraussetzung:
Veränderung, Bearbei-
tung, Austausch von Tei-
len und Überschreitung
der Grenze von 500 €,
vgl. A. 182a Abs. 8
UStR
Wasserlieferungen
 
X
 

3. Kleinunternehmer

Ein Leistungsempfänger, der eine Bauleistung von einem Unternehmer bezieht, bei dem die Steuer nach § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird, schuldet die Umsatzsteuer nicht nach § 13b UStG (vgl. § 13b Abs. 2 Satz 4 UStG).

Dagegen kann ein Kleinunternehmer als Leistungsempfänger, sofern er selbst Bauleistungen erbringt, die Umsatzsteuer u. a. nach § 13b Abs. 1 Nr. 4 UStG schulden.

Die Vfg. vom 2.3.2007 - S 7279 A - 14 - St 113 ist durch diese Vfg. überholt und kann ausgesondert werden.

OFD Frankfurt/M. v. - S 7279 A 14 - St 113

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
PAAAC-75314