Teilwertabschreibung auf Darlehen gegenüber ausländischer Beteiligungsgesellschaft, Konzernrückhalt, Sperrwirkung von DBA,
„dealing at arm´s length”
Leitsatz
1) Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen gegenüber einer französischen Beteiligungsgesellschaft sind unter den Voraussetzungen
des § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG anzuerkennen. Der Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs stehen die Grundsätze des sog. Konzernrückhalts
nicht entgegen (gegen BStBl. I 2011, 277).
2) Die sich hiernach ergebende Gewinnminderung ist auch nicht außerbilanziell gemäß § 1 Abs. 1 AStG zu neutralisieren, da
der im Abkommensrecht (hier Art. 5 DBA Frankreich) geltende Grundsatz des „dealing at arm´s length” insoweit eine Sperrwirkung
gegenüber den weitergehenden nationalen Korrekturvorschriften entfaltet (gegen BStBl. I 2011,
277).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 8 Nr. 9 DStRE 2020 S. 50 Nr. 1 DStZ 2019 S. 9 Nr. 1 EFG 2018 S. 1669 Nr. 19 KÖSDI 2018 S. 20981 Nr. 11 OAAAG-95688
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