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Kleine Frage – große Antwort: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem entschieden, dass die Verschonungsregelungen der §§ 13a und 13b ErbStG für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften jeweils in Verbindung mit § 19 Abs. 1 ErbStG nicht mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar sind. Gleichzeitig hat es deren weitere Anwendung bis zu einer Neuregelung angeordnet und den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum zu treffen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Kritikpunkten des Bundesverfassungsgerichts, diese werden analysiert und anhand von Beispielsfällen verdeutlicht. Praxistipps zeigen auf, was Sie unter Berücksichtigung der Entscheidung beachten sollten. Darüber hinaus äußert die Autorin Ihre persönliche Einschätzung mit Blick auf mögliche Lösungsansätze.
I. Ausgangslage: Eine „kleine“ Frage
Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist Miterbe des 2009 verstorbenen Erblassers. Der Nachlass setzte sich aus Guthaben bei Kreditinstituten und einem Steuererstattungsanspruch zusammen. Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer mit einem Steuersatz von 30 % nach Steuerklasse II fest. Der Kläger macht gelten...BGBl 2009 I S. 3950