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Passivierung eines Rangrücktritts in der Steuerbilanz
Aspekte der Bilanzierung von Verbindlichkeiten
[i]BFH, Urteil vom 30. 11. 2011 - I R 100/10 NWB MAAAE-03244Der Rangrücktritt spielt in der Sanierungspraxis eine bedeutende Rolle. Ziel ist es, die Passivierung einer Verbindlichkeit in der Überschuldungsbilanz und damit die Insolvenzantragspflicht zu vermeiden. Sollte der Rangrücktritt die erfolgswirksame Auflösung der Verbindlichkeit in der Steuerbilanz und somit Steuerlasten auslösen, wäre die Sanierungsmaßnahme – Rangrücktritt – in Gefahr. Auf Grundlage des Urteils des I. Senats des NWB MAAAE-03244 wird in der Literatur die Ansicht vertreten, ein Rangrücktritt gem. § 19 Abs. 2 Satz 2, § 39 Abs. 2 InsO müsse zur Vermeidung der erfolgswirksamen Auflösung der Verbindlichkeit eine Regelung enthalten, wonach die Verbindlichkeit auch aus dem sonstigen freien Vermögen zu bedienen ist. Aus den nachfolgenden Ausführungen wird sich ergeben, dass diese Ansicht unzutreffend ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Urteil des I. Senats des zum Rangrücktritt
[i]Entscheidung des I. Senats des BFH zum Rangrücktritt Der I. Senat des BFH hatte in seinem Urteil vom 30. 11. 2011 - I R 100/10 NWB MAAAE-03244 über die Frage zu befinden, ob ein durch die GmbH passiviertes Gesellschafterdarle...