Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Grenzüberschreitende Vollstreckung innerhalb der EU
Europäischer Zahlungsbefehl und Verfahren für geringfügige Forderungen
Mit dem Europäischen Mahnverfahren (EuMVVO, VO [EG] Nr. 1896/2006), wurde das erste europaweit einheitliche Zivilverfahren für Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen eingeführt. Seit dem eröffnet es Gläubigern eine zusätzliche Möglichkeit der beschleunigten und vereinfachten Titulierung gegen Schuldner mittels des neuen Europäischen Zahlungsbefehls. Ihm wird fortan in vielen Fällen der Vorzug zu geben sein. Seit dem besteht daneben auch das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis 2.000 € (EuSCVO, VO [EG] Nr. 861/2007). Dieses soll durch die Einführung standardisierter Eingaben bei Gericht ein über die Sprachbarrieren hinweg transparentes Zivilverfahren ermöglichen und dadurch besseren Zugang zum Recht schaffen.
I. Stellung der neuen Verfahren im Kontext der bestehenden Vollstreckung
Die Verordnungen eröffnen Gläubigern insbesondere dann neue und schnellere Verfahrenswege, wenn die Zuständigkeit beim Gericht eines anderen EU-Mitgliedstaats liegt. Bisher waren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in Zivil- und Handelssachen lediglich die Gerichtszuständigkeit und die grundsätzliche Anerkennung nationaler Urteile in der Europä...