Rechtmäßigkeit der Anforderung des Einkommen- und Kirchensteuerbescheides durch die Kirchenbehörde bei der Finanzbehörde
Leitsatz
Einer Offenbarung der für die Festsetzung der Kirchensteuer erheblichen Sachverhalte im Verhältnis zwischen Kirchen- und
Finanzbehörde stehen weder das Steuergeheimnis noch das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Ehegatten eines Kirchenmitglieds
entgegen.
Kann die unzutreffende Adressierung eines Kirchgeldbescheids an den nicht der Religionsgemeinschaft angehörenden Ehegatten
im Rechtsbehelfsverfahren nicht aufgeklärt werden, weil die Kirchenbehörde die Anforderung einer Bescheidausfertigung bei
der Finanzbehörde unterlassen und der Einspruchsführer die Vorlage des Originals abgelehnt hat, so sind die Kosten nach Erledigung
des Rechtsstreits im anschließenden Klageverfahren nach billigem Ermessen gegeneinander aufzuheben.
Fundstelle(n): OAAAC-45583
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 08.11.2006 - 1 K 4358/06 Ki
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