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Neue Zielsetzung nach dem Entwurf des DCGK?
Das „Was“, „Wie“ und „Worüber“ der Finanzberichterstattung hängt maßgeblich von der Zielsetzung des Unternehmens ab. Laut Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) v. sollen Unternehmen einen „Ausgleich“ von Gewinnziel mit Umwelt- und Sozialbelangen herstellen.
Pro
Unstrittig haben Vorstände aus rechtlicher und ökonomischer Sicht im Interesse der Aktionäre und anderer Stakeholder das Unternehmensziel zu verfolgen, langfristig mehr zu erwirtschaften (= Ertrag) als zu verbrauchen (= Aufwand). Daher müssen die Erträge höher sein als die Aufwendungen und langfristige Gewinne (= Erträge – Aufwendungen) in einer Höhe erwirtschaftet werden, welche bezogen auf das der Geschäftsführung anvertraute Kapital eine Mindestrendite (Opportunitätskosten) sicherstellt. Die damit einhergehende Erhaltung des haftenden Eigenkapitals sichert im Interesse aller Stakeholder den Fortbestand des Unternehmens, wobei auch einer effizienten Kapitalallokation gedient ist.
In diesem Sinne wäre der Entwurf einer Präambel des Deutschen Corporate Governance Kodex v. sachgerecht auszulegen, wobei es dort heißt: „Die Gesellschaft und ihre Organe habe...