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Abschreibung anlässlich eines Gesellschafterwechsels bei Mitunternehmerschaften
Umsetzung des BFH-Urteils IV R 1/11 nach dem BMF-Schreiben vom 19.12.2016
[i]infoCenter „Kapitalkonto“ NWB JAAAC-47076 Mit Urteil vom - IV R 1/11 (BStBl 2017 II S. 34) hatte der BFH entschieden, dass der Erwerber eines KG-Anteils, der einen über dem Buchwert des Kapitalkontos liegenden und damit zur Aufstellung einer positiven Ergänzungsbilanz führenden Kaufpreis zahlt, den Mehrwert als Anschaffungskosten so abschreiben muss, als hätte er die betreffenden Wirtschaftsgüter als Einzelunternehmer erworben. Grundlage für die Abschreibung ist dabei nach Ansicht des Gerichts die Restnutzungsdauer im Zeitpunkt des Anteilserwerbs und nicht die in der Gesamthandsbilanz ursprünglich zugrunde gelegte Restnutzungsdauer. [i]infoCenter „Ergänzungsbilanzen (EStG)” NWB SAAAB-80072 Damit hat die sog. Gleichstellungsthese eine „Wiederbelebung“ in der Rechtsprechung gefunden, da nach den Ausführungen des BFH Zweck der Ergänzungsbilanz die Gleichstellung von Einzel- und Mitunternehmer sei. Die Finanzverwaltung hat nunmehr mit Schreiben vom (BStBl 2017 I S. 34) kundgetan, wie nach ihrer Auffassung – unter strikter Beachtung der Gleichstellungsthese – diese Entscheidung des BFH in der Praxis umzusetzen ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gleichstellungsthese
[i]Partielle Gleichstellung des Mitunternehmers mit dem EinzelunternehmerNeben der Qualifizierung der Gewinnanteile und So...BStBl 1984 II S. 751BStBl 1991 II S. 691BStBl 2008 II S. 182