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BFH 2.7.2014 XI R 22/10, StuB 22/2014 S. 863

Umsatzsteuer | Grundsätzlich kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen von Mietwagenunternehmern

Der im nationalen Recht vorgesehene ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen ist unionsrechtskonform und gilt grundsätzlich nicht für entsprechende von Mietwagenunternehmern erbrachte Leistungen (Bezug: § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG; § 47, § 49 Abs. 4 PBefG).

Praxishinweise

Der BFH hatte in der Sache mit Beschluss vom - XI R 22/10 NWB UAAAE-19321 (BStBl 2013 II S. 291 = StuB 2012 S. 881 NWB DAAAE-22386) ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, ob es unionsrechtlich zulässig ist, dass für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG der ermäßigte Umsatzsteuersatz vorgesehen ist, für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr dagegen der Regelsteuersatz. Der EuGH hat das durch Urteil vom - C-454/12, C- 455/12 NWB KAAAE-57144 (DB 2014 S. 581) im Grundsatz b...

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