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BFH 10.7.2012 XI R 22/10, StuB 22/2012 S. 881

EuGH-Vorlage zum Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr

Steht Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Anhang H Kategorie 5 der Richtlinie 77/388/EWG unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i. V. mit Anhang H Kategorie 5 Richtlinie 77/388/EWG; § 47, § 49 Abs. 4 PBefG)?

Praxishinweise

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG in der vor 2012 gültigen Gesetzesfassung bzw. nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 2012 unterliegen die Beförderungen von Personen im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der Bergbahnen, im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, im „Kraftdroschkenverkehr” (seit im Ge...

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