Die sog. 1 %-Regelung kommt nicht zum Tragen, wenn eine private Nutzung des Fahrzeugs nicht stattgefunden.
Bei sog. Werkstattwagen kommt der Grundsatz, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung dienstliche oder betriebliche Fahrzeuge,
die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, nicht zum Tragen.
Bei einem Geländewagen der Marke Nissan Terrano, der nur über eine vordere Sitzreihe mit 2 Sitzplätzen verfügt und bei dem
der gesamte hintere Bereich des Fahrzeugs, also die Fläche hinter der Sitzreihe als Ladefläche ausgestattet ist und bei dem
die gesamte Innenausstattung nicht auf eine Fahrgastbeförderung hindeutet, ist das Erscheinungsbild eines gewöhnlichen Geländewagens
nicht mehr gegeben.
Vielmehr deutet das äußere Erscheinungsbild auf eine bei weitem überwiegende Ausrichtung auf Lastenbeförderung und eine in
den Hintergrund tretende Personenbeförderung hin.
Die Nutzung der Besteuerung nach der 1 %-Regelung scheidet damit aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): KÖSDI 2013 S. 18593 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2013 S. 3202 StBW 2013 S. 965 Nr. 21 NAAAE-44844
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.03.2013 - 4 K 302/11
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