Aufnahme in die Kirche durch Taufe als tatsächliches Bekenntnis
Leitsatz
Für die Aufnahme in die Kirche durch die freiwillige Taufe als tatsächliches Bekenntnis kommt es nicht auf das Zivilrecht
oder auf subjektive Motive an; unerheblich ist die Behauptung, die Taufe zwecks privater oder gesellschaftlicher Vorteile
nur als Formalität ohne rechtliche Wirkung gesehen zu haben.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 667 Nr. 11 EFG 2009 S. 285 Nr. 4 NAAAD-01135
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.05.2008 - 3 K 35/08