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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 35/08 EFG 2009 S. 285 Nr. 4

Gesetze: BGB § 130 Abs. 2BGB § 116BGB § 117BGB § 119GG Art. 4 GG Art. 140 WRV Art. 137 Abs. 3 KiG § 1 Abs. 1 KiG § 6 Abs. 1 KiG § 7 Kirchensteuergesetz Hamburg (KiStG-HH) § 1 Abs. 1 KiStG-HH § 2 Abs. 1.

Aufnahme in die Kirche durch Taufe als tatsächliches Bekenntnis

Leitsatz

Für die Aufnahme in die Kirche durch die freiwillige Taufe als tatsächliches Bekenntnis kommt es nicht auf das Zivilrecht oder auf subjektive Motive an; unerheblich ist die Behauptung, die Taufe zwecks privater oder gesellschaftlicher Vorteile nur als Formalität ohne rechtliche Wirkung gesehen zu haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 667 Nr. 11
EFG 2009 S. 285 Nr. 4
NAAAD-01135

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.05.2008 - 3 K 35/08

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