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Luftfahrt, See- und Binnenschifffahrt im internationalen Verkehr
Der Besteuerung von Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt nimmt sowohl im nationalen Steuerrecht wie auch im Abkommensrecht eine besondere Stellung ein. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um unternehmerische, gewerbliche Einkünfte, gleichwohl sieht sowohl das nationale Steuerrecht als auch das Abkommensrecht Sonderregelungen vor. So gelten im deutschen Steuerrecht die Einkünfte eines inländischen Steuerpflichtigen aus der Schiff- oder Luftfahrt sowie dem Betrieb von Binnenschiffen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, jedoch liegen im Gegensatz zur sonst üblichen Anknüpfung der Besteuerung gewerblicher Einkünfte im internationalen Kontext an das Betriebsstättenprinzip für diese Einkünfte spezifische Kriterien vor.
I. Allgemeines
Es bestehen auch im nationalen Steuerrecht konkrete Voraussetzungen hinsichtlich der Anknüpfungsmomente, nach welchen diese Einkünfte als in- oder ausländische Einkünfte qualifizieren. Auch enthalten zahlreiche DBA – teilweise abweichend – Regelungen zur Aufteilung der Besteuerungsrechte dieser Einkünfte. So enthält Art. 8 OECD-MA 2017 eine spezifische Regelung, die den allgemeinen Vorschriften in Art. 7 OECD-MA 2017 vorgeht. Sind die Kriterien des Art. 8 OECD-MA 2017 jedoch ...