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FG Münster Urteil v. - 5 K 2887/16

Gesetze: AO § 34; AO § 69; AO § 166; AO § 191

Verjährung

Verjährung eines Haftungsanspruchs

Leitsatz

1) Neben die Mittelvorsorgepflicht des Geschäftsführers einer GmbH tritt als davon losgelöste Pflicht die Pflicht zu Beachtung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung fälliger Forderungen.

2) Dem Anspruch auf Haftung des Geschäftsführers nach § 69 AO steht die Einrede der Verjährung nicht entgegen, wenn der Geschäftsführer zwar die Mittelvorsorgepflicht in rechtsverjährter Zeit verletzt hat, gegen die Pflicht zur Beachtung des Grundsatzes der anteiligen Tilgung, auf die das FA den Haftungsbescheid stützt, indes in noch nicht rechtsverjährter Zeit verstoßen hat.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2020 S. 23 Nr. 1
MAAAH-29869

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FG Münster, Urteil v. 16.07.2019 - 5 K 2887/16

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