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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 1909/12 EFG 2017 S. 25 Nr. 1

Gesetze: EStG § 7 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 7 Abs. 4 S. 2, EStG § 7 Abs. 3 S. 1

Kein Wechsel von der degressiven Gebäude-AfA zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer

Leitsatz

1. Ein Wechsel von der degressiven Gebäudeabschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ist nicht zulässig.

2. Maßgeblich hierfür ist nicht die Zulassung eines Übergangs von den degressiven zur linearen AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern in § 7 Abs. 3 S. 1 EStG, sondern der Umstand, dass die vom Gesetzgeber getroffene Regelung der Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG starre, unveränderliche Staffelsätze für die gesamte Dauer der Absetzungen enthält.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1074 Nr. 19
BBK-Kurznachricht Nr. 6/2017 S. 261
EFG 2017 S. 25 Nr. 1
KoR 2017 S. 190 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2017 S. 557
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2017 S. 926
MAAAF-89245

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.10.2015 - 5 K 1909/12

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