Kein Wechsel von der degressiven Gebäude-AfA zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer
Leitsatz
1. Ein Wechsel von der degressiven Gebäudeabschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs.
4 S. 2 EStG ist nicht zulässig.
2. Maßgeblich hierfür ist nicht die Zulassung eines Übergangs von den degressiven zur linearen AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern
in § 7 Abs. 3 S. 1 EStG, sondern der Umstand, dass die vom Gesetzgeber getroffene Regelung der Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5
EStG starre, unveränderliche Staffelsätze für die gesamte Dauer der Absetzungen enthält.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1074 Nr. 19 BBK-Kurznachricht Nr. 6/2017 S. 261 EFG 2017 S. 25 Nr. 1 KoR 2017 S. 190 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2017 S. 557 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2017 S. 926 MAAAF-89245
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.10.2015 - 5 K 1909/12
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