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Zurechnung von Einnahmen aus Finanztermingeschäften
Auswirkungen des für die Praxis
[i]BFH, Urteil vom 13. 1. 2015 - IX R 13/14 NWB WAAAE-89048 Ausgleichszahlungen aus der Auflösung von Zinsswap-Geschäften führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, selbst wenn die Zinsswaps ursprünglich zur Begrenzung des Risikos in die Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der vermieteten Immobilie durch variable Darlehen einbezogen waren. Dies hat der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom - IX R 13/14 NWB WAAAE-89048 entschieden. Auch wenn diese Entscheidung zunächst nur die bis geltende Rechtslage betrifft, kommt ihr weiterhin eine große Bedeutung zu. Denn seit zählen Einnahmen aus Termingeschäften – wie die streitgegenständlichen Zinsswap-Geschäfte – unabhängig von Veräußerungsfristen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
1. Zinsswap als Zinssicherungsinstrument
[i]Absicherung gegen das Risiko steigender ZinsenImmobilienkredite werden von den Kreditinstituten zu festen oder zu variablen Zinssätzen angeboten. Beim variablen Darlehen orientieren sich die Zinssätze an den üblichen Referenzzinssätzen im Interbankengeschäft wie EURIBOR (Euro Interbank Offered Rat...