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Neuerungen im Investmentsteuergesetz in der Fassung des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes
Pension-Pooling, Zuordnung von Werbungskosten und die neuen Missbrauchsverhinderungsvorschriften
[i]Fiand, NWB 8/2014 S. 500Neben der Lösung von rein aufsichtsrechtlichen Kriterien und der Neueinführung der Personen- und Kapital-Investitionsgesellschaft (s. hierzu ) wurde durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz auch das Pension-Pooling eingeführt. Neu sind auch einige Missbrauchsbekämpfungsvorschriften – insbesondere zur Verhinderung des Bondstrippings und Beschränkungen bei der Substanzauskehrung. Darüber hinaus wurden die komplexen Zurechnungsmodalitäten für die Werbungskosten des § 3 InvStG verändert, die wichtig sind für die Ermittlung der täglichen wie auch der jährlichen Besteuerungsgrundlagen, die die Fondsgesellschaften ihren Anlegern liefern müssen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Möglichkeit des Pension-Pooling nach § 15a InvStG
1. Einführung der offenen Investmentkommanditgesellschaft
[i]Vehikel für die Bündelung betrieblichen AltersvorsorgevermögensDie offene Investmentkommanditgesellschaft wird als dritte Form eines offenen Investmentfonds aufsichtsrechtlich eingeführt (vgl. § 15a InvStG). Die Einführung dient dem Zweck, die Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen international tätiger Unternehmen (sog. Pension Asset Pooling) attraktiv...