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BFH 26.01.2012 V R 18/08, StuB 10/2012 S. 412

Umsatzsteuer | Keine entgeltliche Leistung durch Erwerb zahlungsgestörter Forderungen; keine Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

(1) Ein Unternehmer, der aufgrund der Vorgaben des NWB RAAAB-23452 (BStBl 2004 I S. 737) zahlungsgestörte Forderungen unter „Vereinbarung” eines vom Kaufpreis abweichenden „wirtschaftlichen Werts” erwirbt, erbringt an den Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung. (2) Liegt beim Kauf zahlungsgestörter Forderungen keine entgeltliche Leistung an den Forderungsverkäufer vor, ist der Forderungserwerber aus Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG berechtigt. (3) Eine Rechnungsberichtigung lässt die Steuerschuld nach § 14c UStG nicht mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung entfallen (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 14c und § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999; Art. 2, 4 und Art. 17 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG).

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