Passive Rechnungsabgrenzungsposten für Aufwendungen in einem Leasingmodell
Leitsatz
Ein Leasinggeber, für den ein Berater als alleiniger Ansprechpartner Dritten Leasingverträge als Finanzierungsmöglichkeit
über 5 Jahre anbietet, kann einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten wegen der mit Abschluss und Ingangsetzung der Leasingverträge
sofort fälligen Beraterhonorare in ihrer Steuerbilanz bilden, wenn die Beratungsleistungen des Beraters sich über die gesamte
Leasingzeit erstrecken. Solange nichts anderes feststeht, ist der Rechnungsabgrenzungsposten linear aufzulösen.
Fundstelle(n): Nr. 3/2012 S. 160 BBK-Kurznachricht Nr. 24/2011 S. 1170 DStRE 2012 S. 785 Nr. 13 EFG 2012 S. 105 Nr. 2 KÖSDI 2012 S. 17802 Nr. 3 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2012 S. 488 Ubg 2012 S. 551 Nr. 8 MAAAD-97124
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