Keine verbindliche Bestellung zum Nachweis der Investitionsabsicht erforderlich
Leitsatz
Anders als für die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung
der Nachweis einer verbindlichen Bestellung von wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht für das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht
nicht erforderlich.
Für die hinreichende Konkretisierung der voraussichtlichen Investition ist eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten
zu fordern, dabei sind die Verhältnisse am Ende des Wj der beabsichtigten Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags maßgebend.
Die Vorlage eines Investitionsplans oder eine feste Bestellung eines bestimmten WG ist nicht erforderlich.
Die Investitionsabsicht kann durch die hinreichende Konkretisierung der voraussichtlichen Investition belegt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2098 Nr. 34 BBK-Kurznachricht Nr. 16/2011 S. 752 DStZ 2011 S. 579 Nr. 16 EFG 2011 S. 1601 Nr. 18 KÖSDI 2011 S. 17646 Nr. 11 StuB-Bilanzreport Nr. 3/2012 S. 117 MAAAD-86231
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.05.2011 - 13 K 12121/10
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