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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 12121/10 EFG 2011 S. 1601 Nr. 18

Gesetze: EStG § 7g

Keine verbindliche Bestellung zum Nachweis der Investitionsabsicht erforderlich

Leitsatz

  1. Anders als für die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. ist im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Betriebseröffnung der Nachweis einer verbindlichen Bestellung von wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht für das Tatbestandsmerkmal der Investitionsabsicht nicht erforderlich.

  2. Für die hinreichende Konkretisierung der voraussichtlichen Investition ist eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten zu fordern, dabei sind die Verhältnisse am Ende des Wj der beabsichtigten Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags maßgebend.

  3. Die Vorlage eines Investitionsplans oder eine feste Bestellung eines bestimmten WG ist nicht erforderlich.

  4. Die Investitionsabsicht kann durch die hinreichende Konkretisierung der voraussichtlichen Investition belegt werden.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2098 Nr. 34
BBK-Kurznachricht Nr. 16/2011 S. 752
DStZ 2011 S. 579 Nr. 16
EFG 2011 S. 1601 Nr. 18
KÖSDI 2011 S. 17646 Nr. 11
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2012 S. 117
MAAAD-86231

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 03.05.2011 - 13 K 12121/10

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