Kein konkludenter Widerruf der Empfangsvollmacht für
inländischen Empfangsbevollmächtigten durch Bevollmächtigung
eines Steuerberaters in der Schweiz
Leitsatz
Eine Zustellung eines Steuerbescheids
an einen Steuerpflichtigen in der Schweiz kann nicht deshalb durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgen, weil der Steuerpflichtige einem
Steuerberater in der Schweiz Steuervollmacht erteilt hat, wenn nach den
Gesamtumständen in der Erteilung dieser Steuervollmacht kein konkludenter
Widerruf der zuvor einem inländischen Empfangsbevollmächtigten
erteilten Empfangsvollmacht zu sehen ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): MAAAD-52917
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FG München, Beschluss v. 04.03.2010 - 10 V 2881/09