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Geringerer Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht gemeinschaftswidrig
Anmerkungen zum , Vera Mattner
Der , Vera Mattner NWB OAAAD-42479 den geringeren Freibetrag nach § 16 Abs. 2 ErbStG für in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtige Schenkungen für gemeinschaftsrechtswidrig erklärt. Der Gerichtshof sah in der Gewährung eines geringeren Freibetrags für Schenkungen zwischen nicht in Deutschland ansässigen Personen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs i. S. des Art. 56 Abs. 1 EG.
I. Einführung
Im Kern der Entscheidung des EuGH steht die unterschiedliche Ausgestaltung der in § 16 Abs. 1 und 2 ErbStG gewährten persönlichen Freibeträge in Abhängigkeit von der Ansässigkeit der an einer Schenkung beteiligten Personen. So werden dem Beschenkten bei Schenkungen unter Beteiligung zumindest eines Inländers i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ErbStG – wobei die Inländereigenschaft regelmäßig durch einen deutschen Wohnsitz begründet wird – aufgrund der damit in Deutschland bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 16 Abs. 1 i. V. mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG persönliche Freibeträge zwischen 500.000 € und 20.000 € gewährt, abhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis des Inländers zum Schenker bzw. Beschenkten.
I...