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Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland
Sozialversicherungsrechtliche Fragen nach Neuregelung durch EU-Verordnung
Im Rahmen der Globalisierung spielen Entsendungen von Mitarbeitern ins Ausland eine große Rolle. Die Verzahnung europäischer und nationaler Vorschriften macht die praktische Arbeit jedoch kompliziert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte der Mitarbeiterentsendung ins Ausland. Die seit dem in Kraft getretene VO 883/2004/EG nebst DVO 987/2009/EG für Entsendungen innerhalb der EU bzw. des EWR ist in dem Beitrag bereits berücksichtigt.
I. Grundsätze
[i]Säulen der sozialen SicherheitDie gesetzliche Sozialversicherung garantiert die soziale Sicherheit in einer Gesellschaft. Jeder Staat stellt eigene Voraussetzungen für den Versicherungseintritt und den Kreis der Versicherten auf. In Deutschland besteht der Bereich der sozialen Sicherheit aus den folgenden fünf Säulen:
gesetzliche Arbeitslosenversicherung zur Sicherung der Existenz im Falle von Arbeitslosigkeit,
gesetzliche Rentenversicherung zur Absicherung der Mitglieder (und im Todesfall der Angehörigen) im Alter und bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,
gesetzliche Unfallversicherung zur Unterstützung im Falle von Arbeits- oder sonstigen Unfällen,
gesetzliche Krankenversicherung zur Hil...