Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Listenpreismethode, Fahrtenbuchmethode und geplante Beschränkung der 1-v.H.-Regelung
Die Berechnung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und zu Familienheimfahrten erfolgt seit dem grundsätzlich nach der sog. Listenpreismethode. Alternativ kann der Steuerpflichtige durch Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs und Sammeln der Belege die auf die jeweiligen Fahrten entfallenden tatsächlichen Aufwendungen einzeln nachweisen (Fahrtenbuchmethode). Im nachfolgenden Beitrag werden die Grundsätze beider Regelungen dargestellt. Auch auf die geplante Beschränkung der 1-v.H.-Methode auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens wird eingegangen.
I. Nichtabziehbarkeit des privaten Nutzungsanteils
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die durch die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs erfolgte Nutzungsentnahme für jeden Kalendermonat mit 1 v. H. des inländischen Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen (1-v.H.-Methode, Listenpreisregelung oder -methode). Hiervon bietet § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG als Alternativlösung oder Ausnahmeregelung die Möglichkeit, die auf die private Nutzung entfallenden Aufwendungen belegmäßig und das Verhältnis...BStBl 1997 II S. 317