Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021
Bezug: BStBl 2019 I S. 911
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021 bekannt gemacht (siehe Anlage).
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4.
Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im (BStBl 2019 I S. 911) zu beachten.
Anlage: Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021
BMF v. - IV C 5 - S
2533/19/10030 :002
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 926
EStB 2020 S. 395 Nr. 10
LAAAH-57875