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OLG München Beschluss v. - 34 Wx 331/15

Gesetze: GBO § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1, §§ 29, 32

Leitsatz

Leitsatz:

1. Um Fragen zum anwendbaren ausländischen Recht zu klären (hier: öffentlicher Glaube des Schweizer Handelsregisters; Rechtsnachfolge bei Fusion von Gesellschaften), kann das Grundbuchamt auch im Antragsverfahren nicht durch Zwischenverfügung aufgeben, ein Rechtsgutachten vorzulegen.

2. Zum Nachweis der Rechtsnachfolge einer juristischen Person des Schweizer Rechts nach Fusion durch Absorption.

Fundstelle(n):
LAAAF-74505

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG München, Beschluss v. 05.11.2015 - 34 Wx 331/15

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