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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 4280/13 EFG 2015 S. 1361 Nr. 16

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 2. Hs. b AO § 39 Abs. 2 Nr. 2

Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung des § 17 EStG bei der Einlage von Aktien in ein Gesellschaftsvermögen

Einlage von Aktien aufgrund gewerblicher Prägung der Personengesellschaft

Leitsatz

1. Die veranlagungszeitraumbezogende Auslegung des Begriffs der wesentlichen Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG gilt nicht nur für die Veräußerung, sondern auch für die Einlagenbewertung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 2. HS b EStG.

2. Wird eine Personengesellschaft aufgrund der Änderung des Gesellschaftsvertrages gewerblich geprägt, bewirkt dies die Einlage der Aktien der Kommanditisten in das Gesellschaftsvermögen zu Teilwerten.

3. Der Teilwert entspricht nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 2. Halbsatz b EStG bei börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich dem höchsten Börsenschlusskurs zum Bewertungsstichtag und nicht den Anschaffungskosten, wenn die Beteiligungsquote an der Kapitalgesellschaft seit 1999 unter 10 % lag. Soweit die Beteiligung in den Jahren zuvor mehr als 10 %, aber weniger als 25 % betragen hatte, ist dies nach der veranlagungszeitraumbezogenen Betrachtung unschädlich.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 4
DStRE 2017 S. 261 Nr. 5
EFG 2015 S. 1361 Nr. 16
StuB-Bilanzreport Nr. 18/2015 S. 721
Ubg 2017 S. 213 Nr. 4
LAAAE-90909

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.03.2015 - 13 K 4280/13

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