Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung des § 17 EStG bei der Einlage von Aktien in ein Gesellschaftsvermögen
Einlage von Aktien aufgrund gewerblicher Prägung der Personengesellschaft
Leitsatz
1. Die veranlagungszeitraumbezogende Auslegung des Begriffs der wesentlichen Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG gilt nicht
nur für die Veräußerung, sondern auch für die Einlagenbewertung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 2. HS b EStG.
2. Wird eine Personengesellschaft aufgrund der Änderung des Gesellschaftsvertrages gewerblich geprägt, bewirkt dies die Einlage
der Aktien der Kommanditisten in das Gesellschaftsvermögen zu Teilwerten.
3. Der Teilwert entspricht nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 2. Halbsatz b EStG bei börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften
grundsätzlich dem höchsten Börsenschlusskurs zum Bewertungsstichtag und nicht den Anschaffungskosten, wenn die Beteiligungsquote
an der Kapitalgesellschaft seit 1999 unter 10 % lag. Soweit die Beteiligung in den Jahren zuvor mehr als 10 %, aber weniger
als 25 % betragen hatte, ist dies nach der veranlagungszeitraumbezogenen Betrachtung unschädlich.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 4 DStRE 2017 S. 261 Nr. 5 EFG 2015 S. 1361 Nr. 16 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2015 S. 721 Ubg 2017 S. 213 Nr. 4 LAAAE-90909
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.03.2015 - 13 K 4280/13
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