BMF - IV C 2 - S 2743/12/10001 BStBl 2014 I S. 860

Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft; (BStBl 2014 II S. 493) und (BStBl 2014 II S. 491) sowie (BStBl 2014 II S. 495)

Der (BStBl 2014 II S. 493) und (BStBl 2014 II S. 491) sowie (BStBl 2014 II S. 495) zur lohnsteuerlichen Behandlung bestimmter Gehaltsbestandteile eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft Stellung genommen, die im Anstellungsvertrag vereinbart, tatsächlich aber nicht ausgezahlt wurden.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Entscheidungen vom (a. a. O.) unter Berücksichtigung der Entscheidung vom (a. a. O.) auszulegen.

Dem beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen „seine“ Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu ( m. w. N.). Ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat, etwa durch die Bildung einer Verbindlichkeit, ist für die Anwendung dieser sog. Zuflussfiktion unerheblich, sofern eine solche Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hätte gebildet werden müssen.

Für den Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer durch eine verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft kommt es darauf an, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer vor oder nach Entstehen seines Anspruches darauf verzichtet hat (H 40 KStH 2008). Maßgeblich dafür ist, inwieweit Passivposten in eine Bilanz der Gesellschaft hätten eingestellt werden müssen, die zum Zeitpunkt des Verzichts erstellt worden wäre ( a. a. O. und , BStBl II S. 747). Auf die tatsächliche Buchung in der Bilanz der Gesellschaft kommt es für die Frage des Zuflusses aufgrund einer verdeckten Einlage nicht an.

BMF v. - IV C 2 - S 2743/12/10001


Fundstelle(n):
BStBl 2014 I Seite 860
DStR 2014 S. 1113 Nr. 23
DStZ 2014 S. 471 Nr. 14
EStB 2014 S. 214 Nr. 6
GStB 2014 S. 28 Nr. 7
GmbH-StB 2014 S. 204 Nr. 7
StBW 2014 S. 532 Nr. 14
WPg 2014 S. 636 Nr. 12
ZIP 2014 S. 52 Nr. 27
LAAAE-65851