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Lexikon vom

Vorfälligkeitsentschädigung

Roland Ronig

Bei der Vorfälligkeitsentschädigung handelt es sich um die Entlohnung für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der vertraglich vereinbarten Zinsfestschreibungszeit. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn der Kunde den Kredit kündigt. Erfolgt hingegen der Rücktritt durch die Bank aufgrund eines Verstoßes des Kreditnehmers gegen seine vertraglichen Pflichten, entsteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, der entsprechend der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.