Oberfinanzdirektion Niedersachsen - S 7105 - 94 - St 171

Umsatzsteuerliche Organschaft; mittelbare finanzielle Eingliederung

Das , bitte ich, in gleichgelagerten Einzelfällen (mittelbare Beteiligung durch mehrere Personen, ohne Stimmbindungs- oder Beherrschungsvertrag), in denen sich sowohl der vermeintliche Organträger als auch die vermeintliche Organgesellschaft auf das Urteil berufen oder das Niedersächsische Finanzgericht oder der BFH zu erkennen geben, dass sie ohne Abhilfe durch Sie im Sinne des Urteils entscheiden werden, auch schon vor Veröffentlichung anzuwenden.

Beruft sich in Fällen, in denen die Organschaft bisher erklärt und von Ihnen anerkannt wurde, nur ein Beteiligter auf das genannte Urteil, bitte ich weiterhin nach der Verwaltungsanweisung – insbesondere Abschnitt 2.8 Abs. 5 Satz 7 UStAE – zu verfahren.

Oberfinanzdirektion Niedersachsen v. - S 7105 - 94 - St 171

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 10 Nr. 25
DStR 2011 S. 10 Nr. 25
GmbHR 2011 S. 448 Nr. 8
UR 2011 S. 478 Nr. 12
LAAAD-82167