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Investitionszulage für Investitionen im Jahresübergang 2009/2010
Investitionszulagengesetz 2010
[i]InvZulG 2010 NWB KAAAC-88530 Das derzeit gültige InvZulG 2007 läuft Ende 2009 aus. Ab dem nächsten Jahr richtet sich die Förderung von Investitionen in begünstigten Betrieben in Ostdeutschland mit Investitionszulage nach dem InvZulG 2010. Dies regelt erstmals eine jährliche Absenkung des Fördersatzes um ein Fünftel. Da die Absenkung erstmals für nach dem begonnene Erstinvestitionsvorhaben gilt, besteht bereits jetzt Handlungsbedarf für eine zielgerechte Investitionsplanung. Nachfolgend werden die Fördervoraussetzungen im Übergang vom InvZulG 2007 zum InvZulG 2010 erläutert und Empfehlungen für die Sicherung eines höheren Fördersatzes gegeben.
I. Förderbereich
[i]Grundsätzlich unveränderter Förderbereich Ebenso wie das InvZulG 2007 fördert das InvZulG 2010 Erstinvestitionen in Ostdeutschland in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes zur Anschaffung oder Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens und von Gebäudeneubauten.
[i]Teilweise Neudefinition der produktionsnahen Dienstleistungen Die produktionsnahen Dienstleistungen sind teilweise neu definiert worden. Neu aufgeführt sind die Wirtschaftszweige
Rückgewinnung (Gruppe 38.3),
Bautischlerei und Bauschlosserei (Unterklasse 43.32.0),
Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonsti...