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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Steuerentlastung durch Kinder".
I. Definition
Ab 2004 erhalten „echte” Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der von der Summe der Einkünfte abgezogen wird.
Dieser soll die im Haushalt eines Alleinerziehenden, der einen gemeinsamen Haushalt mit seinen Kindern und keiner anderen erwachsenen Person führt, die tatsächlich oder finanziell zum Haushalt beiträgt, anfallenden höheren Kosten für die Haushaltsführung abgelten.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist Bestandteil des Familienleistungsausgleichs.
II. Voraussetzungen
1. Personenkreis
Der Steuerpflichtige muss mindestens ein Kind haben, für das er...