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Änderungen der Abgabenordnung im Jahr 2008
Wesentliche Änderungen im Überblick
Im Laufe der Jahres 2008 wurde die AO durch insgesamt sechs Gesetze geändert, wobei die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 und das Steuerbürokratieabbaugesetz von besonderer Bedeutung waren. Die Rechtsänderungen erstrecken sich dabei von Zuständigkeitsregelungen über Gemeinnützigkeitsrecht und Mitwirkungs-/Steuererklärungspflichten bis hin zur steuerstrafrechtlichen Verfolgungsverjährung.
I. Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen bei Einkünften aus selbständiger Arbeit
[i]Zuständigkeit für die Feststellung „sonstiger” selbständiger Einkünfte neu geregeltBisher bestimmte § 18 Abs. 1 Nr. 3 AO, dass für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO im Fall freiberuflicher Tätigkeit das Finanzamt örtlich zuständig war, von dessen Bezirk aus die Berufstätigkeit vorwiegend ausgeübt wurde. Dies galt auch dann, wenn die Tätigkeit durch mehrere Steuerpflichtige mit steuerlicher Wirkung gemeinsam ausgeübt wurde, so dass die Einkünfte auch nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO nicht nur gesondert, sondern auch einheitlich festzustellen waren. Als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 und 4 und § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO waren nur die Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG anzusehen, nicht die übrigen Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Auf Wunsch des Bundesrats beschloss der Bu...