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FG Köln Urteil v. - 7 K 1431/07 EFG 2009 S. 102 Nr. 2

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 7g Abs. 1

Gewinnermittlung:

Sonderabschreibung und Ansparabschreibung bei verpachtetem Gewerbebetrieb

Leitsatz

1) Der Gesetzeszweck des § 7g Abs. 1 EStG rechtfertigt es, die langfristige Vermietung von Wirtschaftsgütern - etwa im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen - nicht in den Anwendungsbereich des § 7g einzubeziehen, sondern den Förderungszweck nur auf den vom Pächter fortgeführten "aktiven" Betrieb zu erstrecken. Dies gilt für Ansparabschreibungen gemäß § 7g Abs. 3 EStG gleichermaßen.

2) Es liegt kein Verstoß gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz vor, wenn einem verpachteten Gewerbebetrieb die Inanspruchnahme von Abschreibungen nach § 7g EStG versagt bleibt.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2792 Nr. 51
DStRE 2009 S. 400 Nr. 7
EFG 2009 S. 102 Nr. 2
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2009 S. 358
LAAAD-00048

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