Mitunternehmerstatus bei minimaler Beteiligung an GmbH & Co KG nicht missbräuchlich
Leitsatz
Beteiligt sich der Hauptdarlehensgeber in geringem Umfang als Kommanditist an einer ausschließlich eigenen, Grundbesitz verwaltenden,
GmbH & Co KG, sind die von ihm erzielten Kapitalerträge als Sonderbetriebseinnahmen zu erfassen und, soweit sie auf die Verwaltung
und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallen, nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von der Gewerbesteuer freizustellen.
Die steuerliche Anerkennung der Mitunternehmerstellung eines Darlehensgebers ist nicht von einer absoluten oder relativen
Mindestbeteiligung abhängig und kann daher nicht wegen Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts versagt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1696 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2007 S. 2817 LAAAC-51179
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.06.2007 - 17 K 923/05 F
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