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Ermäßigte Besteuerung bei Einmalzahlungen aus betrieblicher Altersversorgung?
zur Atypik bei Kapitalauszahlungen von Renten
[i]Bleschick in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 9. Aufl. 2023, § 34, NWB EAAAJ-52193 Die Rechtsprechung befasst sich seit einigen Jahren regelmäßig mit der Frage, ob einmalige Kapitalauszahlungen und -abfindungen von (betrieblichen) Rentenansprüchen der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG unterliegen. Auch die Finanzverwaltung hat sich in einem umfassenden BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung ebenfalls zu dieser Frage – wenn auch knapp – geäußert ( BStBl 2021 I S. 1050). Im nachfolgenden Beitrag soll die Problematik am Beispiel der jüngsten Entscheidung des ( NWB KAAAJ-53860) dargestellt [i]Doetsch, Betriebliche Altersversorgung: Praxisfragen, Grundlagen, NWB QAAAE-52794 und die bisherige Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung zu Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung erläutert werden. Gegen das Urteil ist eine Revision beim BFH unter dem Az. X R 25/23 anhängig.
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I. Ausgangsfall:
[i]FG Münster, Urteil v. 24.10.2023 - 1 K 1990/22 E, NWB KAAAJ-53860 Die Klägerin K vereinbarte mit ihrem Arbeitgeber H, dass ein Teil ihres Gehalts in Höhe von monatlich 208 € ab dem in Beiträge zu einer Direktvers...