Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mandat | Urheberrechtliche Einordnung anwaltlicher Schriftsätze
Anwaltliche Schriftsätze genießen nur dann urheberrechtlichen Schutz, wenn und soweit sie aufgrund objektiv eindeutiger und hinreichend genau identifizierbarer inhaltlicher oder formaler Umstände das Ergebnis einer eigenen schöpferischen Tätigkeit des Rechtsanwalts sind und ihr Aufbau und/oder Inhalt nicht durch sachliche Notwendigkeiten oder eine bestehende Zweckmäßigkeit vorgegeben ist.
Ein Rechtsanwalt kann daher im Allgemeinen eine Akteneinsicht weder mit dem Hinweis auf ein Urheberrecht noch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht oder seine Berufsausübungsfreiheit verhindern. Es begegnet durchgreifenden Bedenken, die Berufsausübungsfreiheit auf das Recht des Anwalts zu erstrecken, eine von ihm vergütungspflichtig erbrachte anwaltliche Leistung dadurch zusätzlich wirtschaftlic...