Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausübung des Wahlrechts zum Wechsel der Gewinnermittlungsart
Wiederholter Wechsel im gleichen Wirtschaftsjahr?
[i]Happe, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Grundlagen NWB PAAAE-23850 Soweit ein Unternehmer in der Vergangenheit die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) gewählt hat, kann er freiwillig zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wechseln. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Wechsel gelingt, und ob die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt noch revidiert werden kann.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Begünstigter Personenkreis
[i]Happe, Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Grundlagen NWB KAAAE-23480 Die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erleichtert Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Gewinnermittlung, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Statt zu bilanzieren, genügt es, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Ausgeschlossen von der Möglichkeit, die Gewinnermittlung im Rahmen einer Einnahmen-Überschussrechnung vorzunehmen, sind insbesondere Personen oder Personenvereinigungen, die aufgrund anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung kann sich insbesondere aus handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften (§ 238 HGB, § 140 AO) ergeben.
[i]Umsatz- und Gewinngrenzen Für den verbleibenden Unternehmerkreis sind Grenzen...