Steuerbegünstigungen nach §§ 16, 34 EStG bei Wiederaufnahme der Tätigkeit
Leitsatz
Verkauft ein Freiberufler seine Einzelpraxis und betreut danach zwecks Überleitung auf den Erwerber seine Mandanten als freier
Mitarbeiter des Erwerbers weiter, können die Steuerbegünstigungen nach §§ 16, 34 EStG für den Veräußerungserlös jedenfalls
dann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige nach fehlgeschlagener Überleitung 22 Monate nach dem Verkauf
seine freiberufliche Tätigkeit in derselben Stadt mit Teilen des ehemaligen Personals wieder aufnimmt und Leistungen wieder
gegenüber der früheren Klientel erbringt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2015 S. 2208 Nr. 37 EFG 2015 S. 556 Nr. 7 EStB 2015 S. 325 Nr. 9 KÖSDI 2015 S. 19308 Nr. 5 KAAAE-86152
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