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NWB Nr. 44 vom Seite 3540

Änderungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

§ 13b UStG – Eine Vorschrift im Augenmerk des Gesetzgebers

Thomas Meurer

[i]Meurer, NWB 31/2010 S. 2482Für den Unternehmer von großer Bedeutung ist die Entscheidung, ob er über eine erbrachte Leistung unter offenem Ausweis von Umsatzsteuer fakturiert oder eine Nettorechnung erstellt. Die Auswirkungen einer späteren Entdeckung von fehlerhaft ausgestellten Rechnungen können [i]Huschens, NWB 25/2010 S. 1976zu erheblichen Steuer- und Zinsnachforderungen führen (§ 14c UStG; § 233a AO). Für Unternehmer und deren steuerliche Berater ist es unerlässlich, sich in Sachen § 13b UStG ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. In den letzten Monaten ist kaum ein Steuergesetz ergangen, welches keine Auswirkungen auf die Vorschrift des § 13b UStG gehabt hat (JStG 2009 v. und Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. ). Auch das JStG 2010 (vgl. Gesetzentwurf, BT-Drucks. 17/2249) wird den Kreis der Leistungsempfänger als Steuerschuldner erneut verändern. Für den Gesetzgeber scheint diese Vorschrift dabei das adäquate Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerausfalls und -betrugs zu sein. Der nachfolgende Beitrag erläutert die weitgehenden Änderungen durch den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung.

I. Aufbau der Vorschrift

[i]Neuer Aufbau der VorschriftDurch das Gesetz ...

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