Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuorganisation von „Hartz IV”
Rechtliche Absicherung der „Mischverwaltung” in den sog. Job-Centern zum 1. 1. 2011
Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende” vom (BGBl 2010 I S. 1112) wurde mit Wirkung ab dem der rechtliche Rahmen für die organisatorische Durchführung des im SGB II geregelten Rechtsbereichs „Hartz IV” neu gestaltet. Begleitend hierzu wurde ein verfassungsänderndes Gesetzeswerk geschaffen, nämlich das „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e)” vom (BGBl I S. 944). Nachfolgend werden die Grundzüge der Neuorganisation vorgestellt, wobei neben den Gesetzesregelungen auch neue verordnungsrechtliche Bestimmungen erwähnt werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird hierbei auf die Bezeichnung von einzelnen Paragrafen im SGB II (und im Verordnungsrecht) verzichtet.
I. Historischer Hintergrund
Für das Verständnis der zum vorgenommenen Neuorganisation von „Hartz IV” ist es unabdingbar, auf zwei historische Hintergründe hinzuweisen: Den jüngeren (unmittelbaren) Anlass bildet ein verfassungsgerichtliches Urteil (vgl. unten II). Der ältere (mittelbare) Anlass ist mit der Schaffung von „Hartz IV” im Jahr 2005 verbunden.
[i]BVerfG, Urteil v. 20. 12. 2007 - 2 BvR 2433/04 NWB TAAAD-00109 Mit dem ) wu...