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Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens
Leistet der Arbeitnehmer eine Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens, der ihm von seinem Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung überlassen worden ist, kann er die Zuzahlung abschreiben und als Werbungskosten absetzen; die Abschreibung bestimmt sich nach der tatsächlichen Nutzungsdauer des Pkw. Dieser Werbungskostenabzug ist auch dann möglich, wenn der Nutzungsvorteil für die Privatfahrten nach der sog. 1 %-Methode des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG ermittelt wird.
Die Behandlung als Werbungskosten ergibt sich daraus, dass die Zuzahlung ausschließlich der Erzielung des Nutzungsvorteils i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG dient, der als Einnahme zu versteuern ist. Hinweis: Bei der Ermittlung des Nutzungsvorteils nach der 1 %-Methode ist der volle Listenpreis zugrunde zu legen, der somit nicht um die Zuzahlung gekürzt wird ( VRiF...